(Nicht)Umsetzung des eigenverantwortlichen Tätigkeitsbereichs nach § 15 GuKG
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(Nicht)Umsetzung des eigenverantwortlichen Tätigkeitsbereichs GuKP §15

 

Die Sektion Turnusärzte der Ärztekammer für Wien ersucht Dich, uns über die Übernahme von delegierbaren Tätigkeiten nach § 15 GuKG im Routinebetrieb zu informieren. Hintergrund dazu ist die Tatsache, dass § 15 des Gesundheits- und Krankenpflegegesetz (GuKG) Tätigkeiten regelt, die nach Anordnung durch Ärzt*innen von Angehörigen des gehobenen Dienstes für Gesundheits- und Krankenpflege durchgeführt werden dürfen. Durch den massiven Pflegemangel müssen viele dieser Tätigkeiten – unseren Informationen zufolge – häufig von Ärzt*innen in Ausbildung erbracht werden. Dadurch geht wichtige Ausbildungszeit verloren.  

Wir sind stetig bemüht, die Ausbildung zu verbessern und benötigen dazu Euer Feedback. In diesem Sinne Danke für Eure Mitarbeit! Eure Angaben werden vertraulich behandelt!

Diese Umfrage enthält 6 Fragen, die Beantwortung wird circa 2-3 Minuten in Anspruch nehmen.